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   BVerwG, 17.12.1982 - 7 C 142.81   

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https://dejure.org/1982,2853
BVerwG, 17.12.1982 - 7 C 142.81 (https://dejure.org/1982,2853)
BVerwG, Entscheidung vom 17.12.1982 - 7 C 142.81 (https://dejure.org/1982,2853)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Dezember 1982 - 7 C 142.81 (https://dejure.org/1982,2853)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rundfunkgebührenbefreiung aus sozialen Gründen bei Behinderten - Medizinischen Voraussetzungen für die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht - Bindung der Rundfunkanstalten an die Feststellung gesundheitlicher Merkmale der Behinderten durch die Versorgungsbehörden - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 06.10.1981 - 9 RVs 3/81

    Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht - Fernmeldegebühren -

    Auszug aus BVerwG, 17.12.1982 - 7 C 142.81
    Wie das Bundessozialgericht in seinen Urteilen vom 6. Oktober 1981 - 9 RVs 3/81 (BSGE 52, 168 [174]) und 9 RVs 4/81 - ausgeführt hat, haben die Behörden der Versorgungsverwaltung im Schwerbehindertenrecht nicht über soziale Leistungen zu entscheiden wie bei ihren sonstigen Aufgaben innerhalb des Bereichs der sozialen Entschädigung; vielmehr haben sie stellvertretend für andere Verwaltungen nach einheitlichen Maßstäben gesundheitliche Voraussetzungen festzustellen, die außerhalb ihrer Zuständigkeit verschiedenartige Berechtigungen auslösen.

    Der Bundesgesetzgeber hat hiermit vielmehr von der konkurrierenden Gesetzgebungszuständigkeit Gebrauch gemacht, die ihm für das Schwerbehindertenrecht als Teil des Sozialrechts gemäß Art. 74 Nrn. 7, 10 und 12 in Verbindung mit Art. 72 Abs. 2 Nr. 3 GG zusteht (vgl. BSGE 52, 168 [175]; Wilrodt/Neumann, a.a.O., Einleitung Rdnr. 20), und zwar einschließlich des zugehörigen Verwaltungsverfahrens.

  • BVerwG, 15.03.1968 - VII C 189.66

    Erhebung von Anstaltnutzungsgebühren durch den Bayerischen Rundfunk - Wirksamkeit

    Auszug aus BVerwG, 17.12.1982 - 7 C 142.81
    Mit der Regelung, daß diese Feststellungen auch für die Rundfunkanstalten verbindlich sind, hat der Bundesgesetzgeber nicht in die ausschließliche Kompetenz des Landesgesetzgebers zur Regelung des Rundfunkgebührenwesens (BVerwGE 29, 214 [217]), insbesondere auch der Befreiungsvoraussetzungen und des bei Anträgen auf Gebührenbefreiung einzuhaltenden Verwaltungsverfahrens, eingegriffen.
  • BVerwG, 28.11.1957 - III C 150.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 17.12.1982 - 7 C 142.81
    Zwar hat das Bundesverwaltungsgericht bei Vertriebenenausweisen nach § 15 des Bundesvertriebenengesetzes in der ursprünglichen Fassung vom 19. Mai 1953 (BGBl. I S. 201) eine Bindung der Ausgleichsbehörden verneint (vgl. Urteil vom 26. April 1957 - BVerwG 4 C 269.55 -, Buchholz 427.3 § 11 LAG Nr. 11; ferner BVerwGE 6, 42).
  • BVerwG, 16.10.1969 - I C 20.66
    Auszug aus BVerwG, 17.12.1982 - 7 C 142.81
    Eine Bindung ist erst anerkannt worden, nachdem durch das Zweite Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Bundesvertriebenengesetzes vom 27. Juli 1957 (BGBl. I S. 1207) dem § 15 BVFG als Absatz 5 die Vorschrift eingefügt worden ist, die Entscheidung über die Ausstellung des Ausweises sei für alle Behörden und Stellen verbindlich, die für die Gewährung von Rechten oder Vergünstigungen als Vertriebener oder Sowjetzonenflüchtling nach diesem oder einem anderen Gesetz zuständig sind (vgl. BVerwGE 34, 90 und 35, 316).
  • BVerwG, 25.06.1970 - I C 10.69

    Erlangung der deutschen Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung - Voraussetzungen

    Auszug aus BVerwG, 17.12.1982 - 7 C 142.81
    Eine Bindung ist erst anerkannt worden, nachdem durch das Zweite Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Bundesvertriebenengesetzes vom 27. Juli 1957 (BGBl. I S. 1207) dem § 15 BVFG als Absatz 5 die Vorschrift eingefügt worden ist, die Entscheidung über die Ausstellung des Ausweises sei für alle Behörden und Stellen verbindlich, die für die Gewährung von Rechten oder Vergünstigungen als Vertriebener oder Sowjetzonenflüchtling nach diesem oder einem anderen Gesetz zuständig sind (vgl. BVerwGE 34, 90 und 35, 316).
  • OVG Bremen, 03.12.1980 - 1 BA 33/80

    Antrag auf weitere Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht;

    Auszug aus BVerwG, 17.12.1982 - 7 C 142.81
    Entgegen der Auffassung des Oberverwaltungsgerichts Bremen in seinem Urteil vom 3. Dezember 1980 - 1 BA 33/80 - ist deshalb für eine die Bindung verneinende verfassungskonforme Auslegung des § 3 Abs. 4 SchwbG kein Raum.
  • BSG, 06.10.1981 - 9 RVs 4/81

    Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht - Fernmeldegebühren - Zuständigkeit -

    Auszug aus BVerwG, 17.12.1982 - 7 C 142.81
    Wie das Bundessozialgericht in seinen Urteilen vom 6. Oktober 1981 - 9 RVs 3/81 (BSGE 52, 168 [174]) und 9 RVs 4/81 - ausgeführt hat, haben die Behörden der Versorgungsverwaltung im Schwerbehindertenrecht nicht über soziale Leistungen zu entscheiden wie bei ihren sonstigen Aufgaben innerhalb des Bereichs der sozialen Entschädigung; vielmehr haben sie stellvertretend für andere Verwaltungen nach einheitlichen Maßstäben gesundheitliche Voraussetzungen festzustellen, die außerhalb ihrer Zuständigkeit verschiedenartige Berechtigungen auslösen.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.11.1979 - 6 A 104/79

    Rundfunkgebührenpflicht - Voraussetzungen für Befreiung - Bedeutung des

    Auszug aus BVerwG, 17.12.1982 - 7 C 142.81
    Der Beklagte ist entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts, die insoweit auch vom Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz (Beschluß vom 6. November 1979 - 6 A 104/79 -, VerwRspr. Band 31 S. 1003), vom Bay. Verwaltungsgerichtshof (Urteil vom 30. Juni 1981 - 8 B 80 A.1575 -, BayVBl. 1982, 52) und von Wienke (BayVBl. 1980, 489) geteilt wird, an die vom Versorgungsamt nach § 3 Abs. 4 SchwbG getroffene Feststellung rechtlich gebunden.
  • BVerwG, 26.04.1957 - IV C 269.55
    Auszug aus BVerwG, 17.12.1982 - 7 C 142.81
    Zwar hat das Bundesverwaltungsgericht bei Vertriebenenausweisen nach § 15 des Bundesvertriebenengesetzes in der ursprünglichen Fassung vom 19. Mai 1953 (BGBl. I S. 201) eine Bindung der Ausgleichsbehörden verneint (vgl. Urteil vom 26. April 1957 - BVerwG 4 C 269.55 -, Buchholz 427.3 § 11 LAG Nr. 11; ferner BVerwGE 6, 42).
  • BVerwG, 11.07.1985 - 7 C 44.83

    Zur Feststellung des Anspruchs eines Schwerbehinderten auf

    Durch Urteil des erkennenden Senats vom 17. Dezember 1982 (BVerwGE 66, 315 [BVerwG 17.12.1982 - 7 C 11/81] = DÖV 1983, 509 = Buchholz 422.2 Rundfunkrecht Nr. 8; ebenso Urteil vom selben Tage BVerwG 7 C 142.81) ist entschieden, daß die Rundfunkanstalten an die versorgungsbehördlichen Feststellungen über gesundheitliche Merkmale im Sinne des § 3 Abs. 4 SchwbG gebunden sind; ferner ist entschieden, daß die Feststellung des Versorgungsamts, ein Behinderter könne wegen seines Leidens an öffentlichen Veranstaltungen ständig nicht teilnehmen, ein gesundheitliches Merkmal im Sinne des § 3 Abs. 4 SchwbG betrifft.
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